Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung – der Umgang des Betriebsrats mit den Externen
- Beginn
- Montag um 10.00 Uhr
- Ende
- Freitag um ca. 14.30 Uhr
- Dauer
- 5 Tage
- Ort
- ibis Styles Hotel Regensburg, Bamberger Str 28, 93059 Regensburg
- 26-26
- Von 13.07.2026 bis 17.07.2026 (Anmeldeschluss: 05.06.2026) Anmelden
- 27-26
- Von 07.06.2027 bis 11.06.2027 (Anmeldeschluss: 21.05.2027) Anmelden
Leiharbeitnehmerschaft und Arbeitnehmerüberlassung sind aus der heutigen betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken.
Dies führt bei vielen Beschäftigten wie auch Betriebsräten zu Missstimmungen bzgl. der unterschiedlichen Entlohnungen.
Die Themenschwerpunkte sind vor allem:
- Grundzüge des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers bereits bei der Einstellung nach § 99 BetrVG
- Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gem. § 14 AÜG
- Direktionsrecht und Weisungsbefugnisse sowie Entlohnung
- Sonstige Mitwirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Rechtsfolgen bei Unwirksamkeiten
- Auskunftsansprüche der Leiharbeitnehmer
- Arbeitnehmerüberlassung und Befristung
- Zur Zustimmungsverweigerung wegen Konkurrenz durch Leiharbeiter
- Sachgrundbefristung wegen vorübergehenden Bedarf, wenn andere vergleichbare Stellen mit Leiharbeitern besetzt werden
- Wechsel in ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Entleiher
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Geplant: Teilnahme an Verhandlungen des Arbeitsgerichts!